Aussetzung von Räumungbefehlen bis zum 31. März 2023

Am 3. Oktober 2023 wurde ein Gesetzesentwurf (Nr. 8076) eingereicht, der die Aussetzung von Räumungsbefehle von Mietverträgen bis zum 31. März 2023 verlängert.

Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Vollstreckung von Räumungsbefehlen im Zusammenhang mit Wohnraummietverträgen auszusetzen.

Scheidungsfällen angeordneten Räumungen, bei denen einem der Ehegatten die Nutzung der Familienwohnung zugesprochen wird, sowie in Fällen häuslicher Gewalt sind von dieser Aussetzung nicht betroffen und bleiben weiterhin möglich. Auch Räumungen, die im Zusammenhang mit anderen Mietverträgen, z. B. gewerblichen Mietverträgen, angeordnet werden, sind von dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht betroffen.